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STELLENAUSSCHREIBUNG

Mettmann (ca. 40.000 Einwohner*innen) ist eine dynamische und wachsende Stadt mit einem historischen Stadtkern. Die zentrale Lage und Nähe zur Metropolregion Rheinland, zur Landeshauptstadt Düsseldorf und der reizvolle Landschaftsgürtel mit dem weltberühmten Neandertal bieten eine hohe Lebensqualität.

Die Kreisstadt Mettmann sucht für das Jugendamt eine

Sozialarbeiter*in / Sozialpädagog*in (m/w/d) als

Expert*in im Bereich Jugendhilfe

für den Kommunalen Sozialdienst in Vollzeit. Die Stelle ist in Entgeltgruppe S 15 TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst) ausgewiesen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen.

Ihre Aufgaben:

  • herausgehobene Sachbearbeitung im Kinderschutz, inklusive verantwortliche Sicherstellung interner Verfahrensabläufe sowie Entscheidungsbefugnisse über erforderliche Interventionsformen und Leistungen in enger Abstimmung mit der Abteilungsleitung,
  • Vertretung der Abteilungsleitung in deren Abwesenheit,
  • Beratung und Unterstützung im Bereich der Förderung der Erziehung in der Familie sowie in Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung und des Umgangsrechts,
  • Einleitung und Vermittlung von Jugendhilfemaßnahmen gemäß §§ 27ff SGB VIII und eigenverantwortliche Durchführung der Hilfeplanung,
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren bei elterlicher Sorge, Regelung des Umgangs, Kindeswohlgefährdung sowie in Verfahren des Verwaltungsgerichts,
  • Weiterentwicklung, Umsetzung und Fortschreibung des multiprofessionellen Kinderschutzes,
  • konstruktive Mitarbeit in Fachgremien sowie Netzwerkarbeit im Sozialraum,
  • Mitwirkung am Bereitschaftsdienst.

Ihr Profil:

  • abgeschlossenes Studium (Diplom/FH oder Bachelor) der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung sowie mindestens dreijährige Berufserfahrung im KSD, ASD oder BSD,
  • umfangreiches, fachspezifisches Verwaltungs- und Rechtswissen,
  • sichere Anwendung wissenschaftlicher Methoden der Gesprächsführung, Moderation und Beratung,
  • Fähigkeit zu planvollem, eigenverantwortlichem und engagiertem Handeln,
  • Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Belastbarkeit,
  • Bereitschaft zur Vertiefung und Erweiterung der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch Teilnahme an Fortbildungen und Supervision,
  • Besitz des Führerscheins der Klasse B sowie eines Fahrzeuges, verbunden mit der Bereitschaft, das eigene Fahrzeug für Dienstzwecke einzusetzen.

Wir bieten:

  • die Möglichkeit einer flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeitgestaltung,
  • die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
  • eine zusätzliche Betriebsrente zur Altersversorgung für Tarifbeschäftigte,
  • weitere finanzielle Leistungen (z.B. eine Jahressonderzahlung, ggf. ein Leistungsentgelt sowie ein Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen),
  • die Möglichkeit zur Tätigkeit im Home-Office,
  • die Möglichkeit zum Leasen eines Fahrrades oder E-Bikes,
  • die Teilnahme an interessanten Angeboten im Rahmen der Gesundheitsförderung.

Die Stelle ist grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet. Die Kreisstadt Mettmann fördert ausdrücklich die geschlechtergerechte berufliche Gleichstellung. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Auswahlentscheidungen erfolgen auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie der Regelungen des Gleichstellungsplans der Kreisstadt Mettmann.

Für fachliche Auskünfte steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Jugendhilfe, Frau Demir, unter der Telefonnummer 02104/980-435 gerne zur Verfügung.

Interesse?

Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 03.04.2023.

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Bewerbungsunterlagen, die Sie per Post übersenden, werden elektronisch erfasst und danach datenschutzkonform vernichtet. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht.

Bei technischen Rückfragen zur Online-Bewerbung, Fragen zum Auswahlverfahren sowie Fragen zu den Bewerbungsvoraussetzungen (Anforderungen) wenden Sie sich unter Angabe der Kennung „1.1.2/4.2.3-2023/15“ gerne an das Personalmanagement, Frau Barczak, unter der Telefonnummer 02104/980-173.

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